Bei der Feuerbestattung wird der Körper des Verstorbenen eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstätte auf einem Friedhof beigesetzt. Ein Sarg ist auch bei der Feuerbestattung grundsätzlich notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Der spezielle Verbrennungssarg ist jedoch aus einem leichteren Material gefertigt als der Sarg bei einer Erdbestattung.
Was gilt es bei der Feuerbestattung zu beachten?
Wichtig ist, dass der Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch zu einer Feuerbestattung geäußert hat. Dafür sollte eine handschriftliche Willenserklärung von ihm vorliegen. Diese Willenserklärung ist gesetzlich durch das Feuerbestattungsgesetz gefordert. Fehlt eine solche Erklärung, können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen schriftlich bekunden, sofern er diesen Wunsch zu Lebzeiten geäußert hat.
Wie läuft eine Urnenbestattung ab?
Nach der Einäscherung im Krematorium wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt und unserem Bestattungsunternehmen übergeben. Anschließend setzen wir die Kapsel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl. Nun kann die Beisetzung stattfinden.
Die Beisetzung im Rahmen einer Feuerbestattung kann ganz individuell nach Ihren Vorstellungen und denen des Verstorbenen gestaltet werden – wahlweise mit oder ohne Trauerfeier. Möglich ist auch eine Trauerfeier am Sarg vor der Kremation und eine Beisetzung der Urne im engsten Familienkreis. Gerne stehen wir Ihnen als einfühlsamer und persönlicher Ansprechpartner zur Seite und leisten hilfreiche Unterstützung bei der kompletten Organisation der Feuerbestattung.